MICHAEL WUNDKE

Anwalt für Mietrecht

Mieten - Vermieten - Mängelrechte!

Willkommen in meinem Internettauftritt. Ich, Rechtsanwalt Michael Wundke, bin Ihr Profi für Mietrecht. Vielen Dank für Ihr Interesse an meinen anwaltlichen Leistungen. 

 

Jeder, der mietet oder vermietet, sieht sich heutzutage mit einer Vielzahl von Klauseln, Gesetzen und Fallstricken konfrontiert. Viele früher übliche Formularklauseln in Mietverträgen - insbesondere zu Renovierungskosten - halten den immer strengeren Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr stand.

 

Auf der einen Seite ermöglicht das Mietrecht dem Vermieter, bei der Vermietung der Immobilie seine wirtschaftlichen und persönlichen Interessen zu wahren. Auf der anderen Seite schützt das Mietrecht aber besonders auch die Ansprüche und Schutzinteressen der Mieter. 

 

WOHNRAUMMIETRCHT

 

Das Wohnraum­mietrecht regelt alle Angelegen­heiten im Zusammen­hang mit der Vermietung von Wohnraum. Hier existieren umfangreiche Mieterschutzvorschriften, deren Kenntnis bereits im Vorfeld des Mietverhältnisses vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützt. Insbesondere jedoch die äußerst mieterfreundliche Rechtsprechung der Gerichte muss bei Vertragsverhandlungen und späterem Abschluss von Mietverhältnissen unbedingt beachtet werden.

 

Gern überprüfe ich bestehende Mietverträge hinsichtlich der Wirksamkeit bestimmter Klauseln und erstelle auf Wunsch auf Ihre Bedürfnisse und in Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung abgestimmte Mustermietverträge. Gern bin ich auch Ihr Ansprech­partner bei Fragen zur Zulässig­keit einer Eigenbedarfs­kündigung oder von Mieter­höhungen.

 

GEWERBEMIERECHT

 

Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich gravierend vom Mietrecht über Wohnraum­. Hier existiert dem Grunde nach kein Mieter­schutz. Dieser Tatsache sollten sich alle Unternehmer bewusst sein, wenn es um die Anmietung oder Vermietung von Gewerbe­flächen geht. Gern berate ich Sie zu allen Fallstricken, welche das Gewerbemietrecht mit sich bringt.

 

WEG-RECHT

 

Wohnungs­eigentum ist der Sonder­eigentumsanteil an einem größeren gemeinschaft­lichen Eigentum an einer Immobilie. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich im Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG). Unter Wohnungs­eigentümern treffen häufig sehr unter­schied­liche Interessen aufeinander, die letztendlich zu Konflikten führen können, die ohne anwaltliche Unterstützung nicht zu klären sind.

 

Sie suchen einen versierten und erfahrenen Anwalt für Mietrecht? Sie haben ihn gefunden! 

 

Als langjähriger Anwalt für Mietrecht berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten des Miet- und Pachtrechts. Besonderen Wert lege ich auf den persönlichen Kontakt zu meinen Mandanten, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie uneingeschränkte Kostentransparenz.

 

Sie finden mich nicht nur virtuell über dieses Internetportal, sondern auch höchstpersönlich an meinen Kanzleistandorten in Senftenberg und Großräschen. 

 

Meine besonderen Leistungen im Bereich des Mietrechts sind:

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
  • Durchsetzung Ihrer Rechte aus Verträgen (z.B. bei Mietmängeln)
  • Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen
  • Vertragskündigung (z. B. bei Eigenbedarf)
  • Durchsetzung oder Abwehr von Räumungsklagen
  • Beratung beim Kauf von Eigentums­wohnungen

  • Beratung von Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften

 

Außerdem biete ich Ihnen in jedem Fall folgenden Service:

  • kontaktlose Mandatsbearbeitung per Fernkommunikation
  • schnelle Besprechungstermine, oft noch am selben Tag
  • umfassende Vorabinformation über die anfallenden Kosten
  • Übernahme des Schriftwechsels mit Ihrem Rechtschutzversicherer
  • Übernahme der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe
  • absolute Verschwiegenheit aller Mitarbeiter
  • kurzfristige telefonische und persönliche Erreichbarkeit
  • umfassende Transparenz bei der Bearbeitung Ihres Mandates.

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren? Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein 

 

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