MICHAEL WUNDKE

Anwalt für Erbrecht

Erben - Vererben - Pflichtteil!

Willkommen in meinem Internettauftritt. Ich, Rechtsanwalt Michael Wundke, bin Ihr Experte für Erbrecht. Vielen Dank für Ihr Interesse an meinen anwaltlichen Leistungen. 

 

Erbrecht ist juristisch und rein sachlich gesehen das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder Rechte auf den Eintritt des Todes hin zu regeln und Begünstigter solcher Verfügungen zu werden.

 

Erben und Vererben sind jedoch weit mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten.  Als Spezialist für Erbrecht bin ich mir dieses Umstandes selbstverständlich bewusst und gehe mit Ihrer Ausnahmesituation souverän und einfühlsam um.

 

TESTAMENT

 

Ein Testament sollte nicht ohne professionelle Beratung erstellt werden. Ein unwirksames oder nicht sorgfältig erstelltes Testament kann gravierende rechtliche und finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

 

GESETZLICHE ERBEN

 

Fehlt ein Testament, bestimmt das Gesetz die Erben. Das Erbrecht unterscheidet die gesetzlichen Erben nach ihrem Verwandtschaftsgrad in Rangfolgen. An erster Stelle stehen die Ehegatten sowie die Kinder des Erblassers. Aber auch andere Verwandte kommen beim Erbe eventuell zum Zug. Ich prüfe für jeden Einzelfall, wer erbberechtigt ist und wie groß der Anteil am Erbe ist.

 

PFLICHTTEIL

 

Ein Erblasser kann engste Verwandte und den Ehegatten nur im Ausnahmefall gänzlich vom Erbe ausschließen. Diese haben in jedem Fall einen Anspruch auf den Pflichtteil, hier der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um seine Höhe wird viel zu oft gestritten. Ich unterstütze jeden Pflichtteilsberechtigten gern bei der Berechnung, Prüfung und Durchsetzung seiner Ansprüche. In anderen Fällen helfe ich natürlich auch allen Erben bei der Abwehr unberechtigter oder überzogener Pflichtteilsansprüche.

 

ERBVERTRAG

 

Der Erbvertrag ist eine vollkommen unterschätzte Alternative zum Testament. Tatsächlich ist der Erbvertrag die beste Lösung aller erbrechtlichen Vermögensverfügungen. Mit einem Erbvertrag regelt der Erblasser zu Lebzeiten verbindlich Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Auflagen für die Erben. Im Gegensatz zum Testament bedarf der Erbvertrag jedoch der notariellen Beurkundung und der Zustimmung aller Beteiligten. 

 

NACHLASSINSOLVENZ

 

Auch Schulden lassen sich vererben. Aus diesem Grund sollte immer die Ausschlagung der Erbschaft in Betracht gezogen werden. Die Ausschlagung ist jedoch an eine strikte Frist gebunden, welche schnell verstrichen ist. Um im Fall des Falles nicht in finanzielle Schieflage zu geraten, besteht für den Erben unter anderem durch die Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens die Möglichkeit, die Haftung für die Schulden zu begrenzen bzw. auszuschließen.

 

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

 

Eine fehlende Nachfolgeplanung kann ein Unternehmen in seiner Existenz gefährden. Gern kümmere ich mich um eine sorgfältige Übergabe Ihres Unternehmens an die nächste Generation.

 

Sie suchen einen versierten und erfahrenen Experten für Erbrecht? Sie haben ihn gefunden! 

 

Als langjähriger Spezialist für Erbrecht berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts, der lebzeitigen Vorsorge sowie der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Besonderen Wert lege ich auf den persönlichen Kontakt zu meinen Mandanten, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie uneingeschränkte Kostentransparenz.

 

Sie finden mich nicht nur virtuell über dieses Internetportal, sondern auch höchstpersönlich an meinen Kanzleistandorten in Senftenberg und Großräschen. 

 

Meine besonderen Leistungen im Bereich des Erb- und Pflichtteilsrechts sind:

  • Annahme, Ausschlagung und Anfechtung der Erbschaft
  • Erstellung von Testamenten
  • Aufsetzen von Erbverträgen
  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und lebzeitigen Übertragungsverträgen
  • Vertretung im Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Ermittlung von Umfang und Wert des Nachlasses
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

 

Außerdem biete ich Ihnen in jedem Fall folgenden Service:

  • kontaktlose Mandatsbearbeitung per Fernkommunikation
  • schnelle Besprechungstermine, oft noch am selben Tag
  • umfassende Vorabinformation über die anfallenden Kosten
  • Übernahme des Schriftwechsels mit Ihrem Rechtschutzversicherer
  • Übernahme der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe
  • absolute Verschwiegenheit aller Mitarbeiter
  • kurzfristige telefonische und persönliche Erreichbarkeit
  • umfassende Transparenz bei der Bearbeitung Ihres Mandates.

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren? Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein 

 

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