Willkommen in meinem Internettauftritt. Ich, Rechtsanwalt Michael Wundke, bin Ihr Profi für Baurecht. Vielen Dank für Ihr Interesse an meinen anwaltlichen Leistungen.
Insbesondere das erste eigene Haus ist ein wichtiger Meilenstein vieler Familien. In der Vorfreude und dem Baustress wird oft jedoch ausgeblendet, welche rechtlichen und finanziellen Fallstricke bei diesem bedeutenden Vorhaben drohen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu verhindern.
Mit einer rechtzeitigen anwaltlichen Beratung im Baurecht können Sie wertvolle Zeit und Kosten sparen.
Bereits bei Abschluss des Bauvertrages drohen enorme juristische Risiken. Diese und viele spätere Probleme können jedoch durch die Inanspruchnahme professioneller Hilfe, hier die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Baurecht, vermieden werden.
Einige der möglichen Fallstricke und meine diesbezügliche Empfehlung habe ich Ihnen nachfolgend genauer dargestellt.
BAUBESCHREIBUNG
Wichtigster Punkt des Bauvertrages und regelmäßig nicht als dieser erkannt ist die Baubeschreibung, also dass vereinbarte Bausoll des bauausführenden Unternehmens. Oft wird hier mit vagen und floskelhaften Beschreibungen gearbeitet, ohne das ein konkretes Leistungsbild deutlich wird. Das wiederum öffnet Tür und Tor für spätere und kostenintensive Rechtsstreite. Vermeiden Sie hier Nachlässigkeiten und nehmen Sie anwaltlichen Rat bereits vor Vertragsunterzeichnung in Anspruch.
TERMINE & FRISTEN
Weiterhin ist es dringend zu empfehlen, zumindest ein voraussichtliches, besser noch garantiertes Datum der Bezugsfertigkeit zu vereinbaren. Gleiches gilt für die Fertigstellung der Außenanlagen. Große Bauvorhaben erfordern sogar die Vereinbarung eines detaillierten Terminsplans, über den die Bautätigkeiten und Bauzeiten der einzelnen Gewerke aufeinander abgestimmt werden.
KOSTEN & RISIKOVERTEILUNG
Bei jedem Bauvorhaben sollte man sich bereits im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass sich versteckte Kosten insbesondere bei Erschließungskosten und Anschlussgebühren ergeben können. Im Bauvertrag sollte zudem geregelt werden, welche Vertragspartei das Baugrundrisiko trägt und wer im Ernstfall für Kosten haftet. Gern berate ich Sie hierzu umfassend in einem persönlichen Gespräch.
ZAHLUNGSPLAN & ABNAHME
Ein Bauvertrag muss in jedem Fall die Fälligkeitsvoraussetzungen und Zahlungsfristen für alle Abschläge enthalten. Bauträgerverträge (sog. schlüsselfertiges Bauen) unterliegen hier speziellen Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung. Aus Gründen der beweisbarkeit im Streitfall empfiehlt sich die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme mit Regelungen für die Ladungsfrist und einer Abnahmefiktion.
BGB & VOB
Bauverträge unterliegen ohne spezielle anderweitige Vereinbarung dem allgemeinen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für große Bauvorhaben wird in der Regel die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart, welche zahlreiche ergänzende Regelungen zu praktischen Aspekten der Bauausführung enthält. Gegenüber Privatleuten ist die Vereinbarung der VOB jedoch nicht ohne Weiteres möglich.
BAUMÄNGEL
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Einleuchtend und nachvollziehbar, jedoch für den Bauherren nicht weniger problematisch. Gern stehe ich Ihnen mit Verstand und Nachdruck bei der Durchsetzung Ihrer Mängelansprüche zur Verfügung. Insoweit zeige ich Ihnen den nach Gesetz und Rechtsprechung, aber auch zur Schonung Ihrer Finanzen erfolgsversprechendsten Weg auf, um weitere Kollateralschäden zu vermeiden.
Sie suchen einen versierten und erfahrenen Anwalt für Baurecht? Sie haben ihn gefunden!
Als langjähriger Anwalt für Baurecht berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten des Baurechts. Ich kläre für Sie Fragen zu Verträgen und setze mich bei Baumängeln und Zeitverzug für Ihre Rechte ein. Besonderen Wert lege ich auf den persönlichen Kontakt zu meinen Mandanten, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie uneingeschränkte Kostentransparenz.
Sie finden mich nicht nur virtuell über dieses Internetportal, sondern auch höchstpersönlich an meinen Kanzleistandorten in Senftenberg und Großräschen.
Meine besonderen Leistungen im Bereich des Baurechts sind:
Mängelanzeige & Dokumentation,
Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängel und Verzug
Prüfung und Beratung zu Rechnungen und Werklohnansprüchen
Außerdem biete ich Ihnen in jedem Fall folgenden Service:
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren? Rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein
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